Regalsysteme & Industrieregale
Arbeitsschutz für Regalsysteme & Industrieregale
Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen Regel DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen- und Geräte" einzubeziehen. Konkretisierungen können neben dem Normenwerk auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS);
z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen" entnommen werden.
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