Ein Mitarbeiter hat einen Arbeitsunfall.
Was muss ich tun?

04.02.2019 Harald Diemer

Der Arbeitgeber erstellt die Unfallanzeige online bei seiner BG. 

Die Betroffene sucht den Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Dieser erstellt die Diagnose, übernimmt die Erstversorgung und überweist zur Weiterbehandlung an einen geeigneten Facharzt. 

Bei schweren Fällen kommt der Betroffene ins BG-Klinikum. Die BG schaltet ihre Reha-Managerin oder ihren Reha-Manager ein. Der Reha-Manager betreut den Versicherten bis zur erfolgreichen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. Die BG übernimmt die Kosten der medizinischen Rehabilitation und beruflichen Wiedereingliederung.

 

Unfalluntersuchung

Systematischen Untersuchung von Arbeitsunfälle, bei denen Personen in Mitleidenschaft gezogen werden, sind für die Betroffenen oft schmerzhaft und für den Betrieb teuer. Auch Betriebsstörungen durch Beinahe-Unfälle und Ereignisse, die nur Sachschaden zur Folge haben, können kostspielig sein. Es lohnt sich also, hier den Hebel anzusetzen.

Werden in Ihrem Betrieb Ereignisse, wie Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten und Sachschäden, systematisch abgeklärt und erfasst?

Ziel dieser Abklärungen ist es, ähnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.

Als Arbeitgeber, Betriebsinhaber oder Vorgesetzter sind Sie für die Anordnung und Durchsetzung der Maßnahmen im Betrieb verantwortlich. 

Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers:
•    Erste Hilfe bereitstellen und ärztliche Versorgung ermöglichen.
•    Bei Ausfall von mehr als 3 Tagen den Unfall der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt melden.
•    Bei tödlichen, besonders schweren Unfällen und Massenunfällen (mehrere Personen) den Unfall sofort melden (z. B. telefonisch oder per Fax).
•    Eine Unfalluntersuchung durchführen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle treffen.

Klären Sie deshalb unerwünschte Ereignisse selbst ab.

Bei Arbeitsunfällen bzw. Beinahe-Unfällen ist es ratsam, eine Unfallanalyse an externe Experten zu vergeben.
 

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