Warnkleider auf Gefährdung abstimmen

19.08.2019 Harald Diemer

Arbeitgeber haben in erster Linie festzulegen, welche Eigenschaften die Schutzkleider Ihrer Mitarbeitenden neben der Sichtbarkeit aufweisen müssen. Dies geschieht aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung (Schutz vor mechanischen, thermischen, elektrischen, chemischen Einwirkungen usw.) Warnkleider dienen dazu, dass ihre Träger in gefährlichen Situationen auffallen und dadurch gesehen werden. Sie sind ein Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

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