Explosionsgefährdung

24.02.2020 Harald Diemer

Auch in kleinen Betrieben sind unter bestimmten Umständen Explosionsgefährdungen durch Staub oder Gase (z. B. Flüssiggas) vorhanden. Deshalb sind die Arbeitgeber verpflichtet, Explosionsgefährdungen zu ermitteln und zu bewerten sowie gegebenenfalls Explosionsschutzmaßnahmen umzusetzen.

Maßnahmen

Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach jährlich in dem jeweils erforderlichen Umfang über:

  • das Betreiben der Druckgasbehälter, 
  • die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasbehältern und
  • die bei Unfällen und Störungen zu treffenden Maßnahmen zu unterweisen.
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