Explosionsgefährdung
24.02.2020
Harald Diemer
Auch in kleinen Betrieben sind unter bestimmten Umständen Explosionsgefährdungen durch Staub oder Gase (z. B. Flüssiggas) vorhanden. Deshalb sind die Arbeitgeber verpflichtet, Explosionsgefährdungen zu ermitteln und zu bewerten sowie gegebenenfalls Explosionsschutzmaßnahmen umzusetzen.
Maßnahmen
Die Beschäftigten sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach jährlich in dem jeweils erforderlichen Umfang über:
- das Betreiben der Druckgasbehälter,
- die besonderen Gefahren beim Umgang mit Druckgasbehältern und
- die bei Unfällen und Störungen zu treffenden Maßnahmen zu unterweisen.