Corona-Testpflicht in Unternehmen ab 20.04.21 Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

19.04.2021 Lars Diemer

Corona-Testpflicht in Unternehmen. Das müssen sie jetzt wissen

Unternehmen sind ab morgen (20. April 2021) dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern einmal pro Woche, ein Testangebot zu machen.

 

Ein Test auf Covid-19 soll mindestens einmal pro Woche möglich sein

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Das Bundeskabinett hat am Dienstag (13. April 2021) eine entsprechende Verordnung zum Arbeitsschutz beschlossen. "Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können", so Hubertus Heil. Zudem beschloss das Bundeskabinett am Dienstag auch die Bundes-Notbremse im Kampf gegen das Coronavirus.  Die Verordnung tritt ab Morgen in Kraft. Verlängert wird zudem bis Ende Juni das Gebot zum Homeoffice für geeignete Arbeit. Die Änderungen der zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung  der finden sie hier. 

Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet mich testen zu lassen?

Arbeitnehmer entscheiden selbst, ob sie das Testangebot annehmen. Eine Pflicht der Arbeitnehmer, das Angebot zur Nutzung eines kostenlosen Tests auch anzunehmen, besteht jedoch nicht.

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