Neue Corona- Verordnungen
Neue Corona- Maßnahmen treten ab 01.12.2020 in Kraft:
Link zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Kaum sind die neuen Beschlüsse in die Corona VO umgesetzt worden, ergeben sich schon weitere Veränderungen.
Der Presse werden Sie entnommen haben, dass sich die Bundeskanzlerin mit den Länderchefs gestern auf eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns light verständigt hat. Im Wortlaut wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig.
2. Sofern sich keine grundlegend neue Situation hinsichtlich der Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen in Deutschland ergibt, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern. Über die Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 soll in einer Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Januar 2021 entschieden werden. Die Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien tagt bis dahin weiter regelmäßig.
3. Ergibt sich eine grundlegend neue Situation, kann jederzeit eine Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einberufen werden.
Im Ländle werden noch weitere Maßnahmen geschnürt:
Das Sozialministerium Baden Würtemberg arbeitet jedoch grade noch an härteren Regeln für Hotspots in Baden-Württemberg. Diese sollen dann bei einem Inzidenzwert über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche greifen. Diese Verordnung in soll Hot Spot VO heißen und könnte u.A. folgende Verschärfungen beinhalten:
- Wohnung nur noch "bei triftigen Gründen" verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche
- Öffentlich wie privat darf sich dann zudem nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber 5 Personen