Sport im Verein ist wieder möglich. Jedoch eingeschränkt
Die Wiederaufnahme des Sportbetriebs orientiert sich nach einem Stufenkonzept. Die Konzepte sind Orientierungshilfen. Die genaue Umsetzung und die Reihenfolge der Stufen hängt von den aktuell gültigen behördlichen Vorgaben ab. Je nach Infektionsgeschehen sind möglicherweise auch stufenweise Rückschritte nötig.
Die Vorgehensweisen und Stufen können je nach Bundesland abweichen. Die erforderlichen Informationen bekommen sie auf den einzelnen Webseiten der Länder. Nachfolgend der Stufenplan aus Baden Württemberg.
- Individualtraining outdoor
Individuelles Konditions-, Koordinations- und Techniktraining mit
Partner oder Trainer - Kleingruppentraining outdoor
Training in Kleingruppen unter Einhaltung der vorgegebenen
Abstands- und Hygieneregeln - Kleingruppentraining indoor
Individual- und Kleingruppentraining unter Einhaltung der
vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln - Gruppentraining outdoor/indoor
Training in größeren Gruppen unter Einhaltung der vorgegebenen
Abstands- und Hygieneregeln - EingeschränkterWettkampfbetrieb
Wettkampfähnliches Training undWettkämpfe ohne Zuschauer - Regulärer Trainings- undWettkampfbetrieb
Regulärer Trainings- undWettkampfbetrieb mit Zuschauern unter
Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln
Hier als Orientierung die Coronaverordnung Baden Württemberg.
Wann kann Sport im Verein wieder stattfinden?
Bundeskanzlerin Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten der Länder darauf verständigt, den Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder zu erlauben. FreizeitsportlerInnen müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt werden. Grundsätzlich sollen in der Corona-Krise künftig die Bundesländer entscheiden, ob der Sportbetrieb in öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen und in Fitnessstudios wieder möglich ist.
Unterschiedliche Lockerungen in den Bundesländern
Nordrhein-Westfalen erlaubte als eins der ersten Bundesländer wieder kontaktlosen Breitensport und den Trainingsbetrieb im Freien. Voraussetzung ist die Einhaltung von 1,5 Metern Abstand zwischen den Personen.
Die Nutzung von Umkleiden und Sanitäranlagen wird unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen dann wieder gestattet sein.
Auch in Bayern und Baden-Württemberg sind seit dem 11. Mai kontaktfreie Individualsportarten mit Abstand wieder erlaubt. Dazu zählen Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) und Flugsport.